Grenzgänger benötigen in der Regel keine gesonderte private
Versicherung für ein Krankentagegeld.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine entsprechende Versicherung durch den Arbeitgeber zwar nicht aber
in vielen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) ist festgelegt, dass Arbeitgeber einen entsprechenden Versicherungsvertrag nach den Vorgaben des jeweiligen Berufsverbandes abzuschließen haben.
In den meisten Verträgen sind 80% des Lohnes für längstens 720 Tage
vereinbart.
Besteht keine Krankentagegeldversicherung muss der Arbeitgeber bei
Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit im ersten Arbeitsjahr nur für 3 Wochen den Lohn fortzahlen.
Danach gilt: „Der Lohn ist für eine angemessene Zeit“ zu zahlen.
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber grundsätzlich nach der
Lohnausfallversicherung.
Sollte keine Absicherung bestehen benötigen Sie unbedingt eine private Krankentagegeldversicherung.
Achtung!
Grenzgänger oder Wochenaufenthalter welche sehr wahrscheinlich nach einigen Jahren zurück nach
Deutschland kommen und sich dann privat Krankenversichern wollen, sollten unbedingt eine Anwartschaft auf ein privates Krankentagegeld oder einen PKV-Tarif mit einer Karenzzeit (jederzeit ohne
erneute Gesundheitsfragen verkürzbar) abschließen.